PUSHrack Warnflagge
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PUSHrack Warnflagge: StVO-konforme Kennzeichnung bei Ladungsüberstand
Die signalrote Warnflagge von PUSH components sorgt für die notwendige Absicherung, wenn transportierte Fahrräder über das Fahrzeugheck hinausragen. Nach StVO § 22 Absatz 4 ist eine deutliche Kennzeichnung Pflicht, sobald die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs übersteht. Mit ihren Abmessungen von 300 × 300 mm signalisiert die Flagge nachfolgenden Verkehrsteilnehmern den Überstand frühzeitig und erhöht die Sicherheit auf jeder Fahrt.
Gefertigt aus strapazierfähigem Kunststoff widersteht das Signalmittel Witterungseinflüssen sowie Fahrtwind. Über die integrierte Kordel mit Stopper lässt sich die Kennzeichnung mit wenigen Handgriffen direkt am Hinterrad oder Rahmen fixieren. Die Fertigung in Deutschland garantiert hohe Materialqualität für den dauerhaften Einsatz bei Camping- und Bike-Trips.
Technische Daten im Überblick
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Vorschrift / Einsatz | StVO § 22 Abs. 4 (bei Ladungsüberstand > 1 m) |
| Abmessungen | 300 × 300 mm |
| Material | Kunststoff |
| Farbe | Rot |
| Befestigung | Kordelzug mit Kordelstopper |
| Herstellermarke | PUSH components |
| Herstellungsland | Deutschland |
| Lieferumfang | 1 x Warnflagge nach StVO § 22 |
- Hersteller
- Schindelka & Dann GbR (PUSH components)
- Anschrift
- Jahnweg 19
83714 Miesbach - Kontakt
- support@pushcomponents.com
