Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Dachzelt-Miete

Mit der Buchung stimmst du den Mietbedingungen zu und akzeptierst diese.

1 Vertragsschluss

(1) Der Mietende kann für das Dachzeltmodell einen Mietzeitraum auswählen und das Zelt über einen Button in den Warenkorb legen. Über den Button „Auschecken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Mietende die Daten jederzeit einsehen und ändern.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Mietenden eine automatische Bestätigung
per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mietenden nochmals aufgeführt wird.

(3) Bei der Buchung ist darauf zu achten, dass die mietende Person in Deutschland lebt, die Adresse mit dem gültigem Personalausweis übereinstimmt und die Zahlung durch die mietende Person getätigt wird, welche sich bei der Abholung persönlich vor Ort ausweisen muss.. Sollte dies nicht möglich sein, obliegt es der CamperMacherei GmbH den Vorgang zu stornieren oder in Absprache mit der jeweiligen Person eine Einzelfall-Entscheidung zu treffen.

 2 Abholung des Dachzeltes

(1) Bei Abholung kontrollieren die Parteien das Dachzelt gemeinsam auf Beschädigungen. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das der Mietende
unterschreibt.

(2) Die Ausstattung des Dachzeltes ist den Beschreibungen in den Angeboten des
Anbieters zu entnehmen.

 3 Kaution

(1) Die Abholung des Dachzeltes setzt die Zahlung der Kaution voraus.

(2) Der Mietende hinterlegt eine Kaution in Höhe von 500 EUR. Die Kaution
muss vor Ort per Kreditkarte oder EC Karte hinterlegt werden, soweit nicht anders vereinbart.

(3) Der Anbieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mietenden mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Deckt die Kaution die Ansprüche des Anbieters nicht vollständig ab, bleiben darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis unberührt.

(4) Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung, in der Regel, spätestens nach 7 Werktagen erstattet. Die Erstattung erfolgt per Überweisung. Bitte hierzu die IBAN hinterlegen.

4 Pflichten des Mietenden

(1) Der Mietende ist verpflichtet mit dem Dachzelt sorgfältig und gewissenhaft
umzugehen.

(2) Der Mietende ist zur Rückgabe des Dachzeltes in der CamperMacherei GmbH, Weseler Straße 683, 48163 Münster, innerhalb der gebuchten Rückgabezeit verpflichtet. Die Vereinbarung einer späteren Rückgabe bedarf der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

(3) Der Mietende verpflichtet sich, im Dachzelt nicht zu rauchen. Es ist nicht gestattet, das Dachzelt für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zuwiderlaufen. 

(4) Stellt der Mietende einen Defekt am Dachzelt oder der Ausstattung fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Dachzeltes oder der Ausstattung erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mietende bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Mietende den Defekt selbst verschuldet, schuldet er den vollen Mietzins auch bei Rücktritt vom
Vertrag.

(5) Das Dachzelt ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere die
Festigkeit der Befestigungsmuttern ist zu überwachen. Nach 100 km nach der
Montage, sowie alle 500 km müssen diese auf festen Sitz überprüft werden.
Der Mietende verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der
Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet und ausreichend gegen
ortsabhängig, extremen Wetterbedingungen, oder einer erhöhten Gefahr von
Vandalismus, gesichert ist. Mit dem Dachzelt beträgt die maximale Reisegeschwindigkeit 130 km/h. Diese Geschwindigkeit muss den Wetterumständen und geltenden Vorschriften am jeweiligen Ort angepasst werden.

(6) Der Mietende ist verpflichtet eine ausreichende KFZ-Haftpflichtversicherung zu
besitzen. Einige Versicherungen decken auch die Beschädigungen eines Dachzeltes
ab, jedoch bei weitem nicht jede. Bitte selbständig prüfen.

(7) Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen
seine Pflichten aus Abs. 1 bis 6 verstößt.

 5 Rechte des Mietenden

(1) Sollte das Dachzelt aufgrund eines technischen Defekts / einer Reparatur nicht nutzbar sein, kann der Mietende den Mietpreis für die Dauer der Behebung des Defekts / Austausch des Dachzelts anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mietenden (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.

6 Dauer des Mietverhältnisses / Überschreitung von Terminen

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des
Dachzeltes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe des
Dachzeltes ist, wenn nicht anders vereinbart, der volle Mietpreis zu zahlen.

(2) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Mietende keine
Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.

Bei der verspäteten Rückgabe wird jeder Tag mit 100% Aufschlag berechnet. Beispiel: Beträgt die Miete 30 Euro am Tag, so wird die Miete beim Überschreiten der eigentlichen Mietdauer verdoppelt und jede weitere Nacht kostet dann 60 Euro. Außer es gibt eine vorher vereinbarte Ausnahmeregel hierzu.

7 Haftung des Mietenden

(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mietenden besteht, soweit der Anbieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von einer Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. 

(2) Der Mietende haftet für alle Schäden am Dachzelt, die aufgrund von
Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mietende haftet in gleicher
Weise für Schäden, die durch mit dem Dachzelt in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.

(3) Der Mietende haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Dachzeltes festgestellt wird. Der Anbieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Dachzelt nicht durch ihn oder einen Dritten verwendet wurde.

(4) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der
Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Dachzeltes ist ausschließlich Sache des Mietenden. Der Mietende stellt den Anbieter von sämtlichen
Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden
anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.

(5) Wird bei der Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mietende den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Dachzeltes bestanden hat.

(6) Der Mietende haftet auf Schadensersatz, wenn das Dachzelt zu spät zurückgegeben wird und aus diesem Grund ein anderer Mietender das Dachzelt nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.

(7) Der Gebrauch eines Dachzelts stellt für das Fahrzeug eine außergewöhnliche Nutzung dar. Für alle am Fahrzeug aufgetretenen Schäden (z.B. Kratzer, Dellen) während der Nutzung des Dachzelts haftet ausschließlich der Mietende. 

8 Stornierungsbedingungen

(1) Eine kostenlose Stornierung ist nicht möglich. Bei Stornierung erhältst du jedoch einen Gutschein über die gleiche Höhe und kannst diesen innerhalb von 6 Monaten einlösen. Der Gutschein wird per Mail an die zur Buchung verwendete E-Mail-Adresse zugesendet und ist auf der Homepage der CamperMacherei GmbH einlösbar.